Aktuell

11. März 2026 — Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt −4,5 % KV-Honorar für Psychotherapeuten ab 1. April.

Wie viele
Privatstunden
brauche ich?

Ab April sinken KV-Honorare um 4,5 %. Dieser Rechner zeigt dir exakt, wie viele Selbstzahler-Stunden du brauchst um den Verlust auszugleichen — oder zu übertreffen.

−4,5 %
KV-Kürzung ab April
−3,5 %
Nettoeffekt Ø Praxis
2–3 h
Privat zum Break-even
Waage zwischen KV-Formularen und Privatpraxis-Honorar
Der Rechner

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Wochenplaner mit Kassen- und Privatstunden
Deine KV-Praxis
h / Woche
€ / h
Wochen
Hybridmodell konfigurieren
Selbstzahler-Stunden / Woche4 h
Privathonorar pro Stunde120
KV-Stunden die du reduzierst0 h
Optional: KV-Stunden aufgeben und durch Privatpatienten ersetzen.
Status quo · nach Kürzung
69.585 €
72.864 € vor Kürzung
Stunden / Jahr1012
Honorar nach Kürzung69 € / h
Verlust vs. vorher3.279 €
Hybridmodell
91.665 €
69.585 € KV + 22.080 € Privat
KV-Stunden / Jahr1012
Privat-Stunden / Jahr184
Privat-Umsatz22.080 €
+22.080 € / Jahr
mehr als reiner KV-Betrieb nach Kürzung
Mit diesem Mix erzielst du 18.801 € mehr als vor der Kürzung. Verlust vollständig kompensiert und übertroffen.
Was wurde beschlossen

Der Beschluss vom 11. März — und was er bedeutet.

Offizielles Dokument mit Siegel — der Beschluss
−4,5 %
Absenkung der EBM-Vergütung ab 1. April 2026 — beschlossen vom Erweiterten Bewertungsausschuss
+14,25 %
Anhebung der Strukturzuschläge — gleicht die Kürzung nur teilweise aus
−2,8 %
Nettoeffekt für Praxen mit vollem Strukturzuschlag laut BPtK — für viele Praxen bis zu −3,5 %

Der GKV-Spitzenverband hatte ursprünglich eine Kürzung um 10 Prozent gefordert. Nachdem KBV und GKV-SV sich nicht einigen konnten, entschied der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium — und setzte 4,5 Prozent fest.

Die Bundespsychotherapeutenkammer hält die Entscheidung für rechtswidrig und kündigt Klageverfahren an. Klagen können die Umsetzung aber nicht aufhalten.

Die Absenkung betrifft ausschließlich Kassenzugelassene. Privatpraxen und Selbstzahler-Leistungen sind nicht betroffen — was den Umstieg auf Hybridmodelle für viele Praxen rechnerisch attraktiv macht.

Der Bewertungsausschuss wurde außerdem beauftragt, die Berechnungssystematik bis September 2026 zu überprüfen. Ob daraus eine Korrektur folgt, ist offen.

Häufige Fragen

Was du jetzt wissen musst.

6 Fragen
Ja, unter Bedingungen. Kassenzugelassene Therapeuten können neben ihrer Zulassung Privatleistungen anbieten — solange die Versorgungspflicht gegenüber GKV-Patienten erfüllt bleibt. Details sollten mit der zuständigen KV abgestimmt werden.
Heilbehandlungen sind nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit — auch bei Selbstzahlern, sofern es sich um anerkannte therapeutische Leistungen handelt. Coaching oder Supervision können je nach Ausgestaltung steuerpflichtig sein. Steuerberater hinzuziehen.
Beratungsgespräche, Coaching, Paartherapie, Psychoedukationsgruppen, Supervision anderer Fachkräfte, gutachterliche Stellungnahmen — all das geht als Selbstzahler-Leistung. Nicht möglich: Kassenleistungen einfach in Privatleistungen umwandeln.
Eine Reduktion ist möglich, erfordert aber Abstimmung mit der KV. Eine vollständige Rückgabe der Zulassung ist in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beratung durch einen auf Heilberufe spezialisierten Anwalt wird empfohlen.
Nein. Die Absenkung gilt ab 1. April 2026. Leistungen vor diesem Datum werden nach alter Vergütung abgerechnet. Die Strukturzuschläge werden rückwirkend zum 1. Januar 2026 angehoben.
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