dokumentationapsypapsycheckliste

APSY und PAPSY erklaert: Was Sie dokumentieren muessen (mit Checkliste)

APSY-Bogen (104 Felder, Therapeut:innendokumentation) und PAPSY-Bogen (28 Felder, Patientenbefragung): Was wird erhoben, wann wird ausgeloest, welche Faelle sind ausgeschlossen? Eine Schritt-fuer-Schritt-Anleitung mit Praxis-Checkliste.

02.03.2026·5 Min. Lesezeit·QS Psychotherapie Redaktion

Das QS-Verfahren fuer ambulante Psychotherapie steht und faellt mit der Dokumentation. Zwei Boegen bilden das Kerngeruest: der APSY-Bogen (Therapeut:innendokumentation) und der PAPSY-Bogen (Patientenbefragung). Zusammen liefern sie die Daten, aus denen das IQTIG Qualitaetsindikatoren berechnet.

Klingt abstrakt? Ist es anfangs auch. Aber wenn Sie einmal verstanden haben, welche Daten erhoben werden und wann der Bogen ausgeloest wird, verliert das Thema seinen Schrecken. Dieser Artikel erklaert beide Boegen im Detail — mit einer praktischen Checkliste am Ende.

104
Datenfelder im APSY-Bogen
28
Datenfelder im PAPSY-Bogen
15–25 Min.
Dokumentationsaufwand pro Fall

Was ist der APSY-Bogen?

APSY steht fuer Ambulante Psychotherapie — Therapeut:innendokumentation. Es handelt sich um den Dokumentationsbogen, den Sie als Therapeut:in ausfuellen. Er umfasst 104 Datenfelder, aufgeteilt in mehrere Kategorien.

Die wichtigsten Kategorien im Ueberblick:

Falldaten und Soziodemografie: Angaben zum Behandlungsfall — Alter, Geschlecht, Versorgungskontext, Behandlungssetting. Keine Klarnamen oder direkt identifizierenden Merkmale.

Diagnostik und Indikation: ICD-10-Diagnosen, Schweregrad, Funktionsniveau, Komorbiditaeten. Hier dokumentieren Sie die klinische Ausgangslage zu Behandlungsbeginn.

Behandlungsdaten: Verfahren (VT, TP, AP, ST), Setting (Einzel, Gruppe, Kombination), bewilligte und durchgefuehrte Sitzungen, Behandlungsdauer.

Verlauf und Ergebnis: Symptomveraenderung, Funktionsniveau am Ende der Behandlung, Behandlungsergebnis aus Ihrer fachlichen Perspektive. Dieser Teil wird zum Behandlungsende ausgefuellt.

Prozessmerkmale: Therapieabbrueche, Unterbrechungen, Besonderheiten im Behandlungsverlauf.

Was ist der PAPSY-Bogen?

PAPSY steht fuer Patientenbefragung ambulante Psychotherapie. Es ist ein standardisierter Fragebogen, den Ihre Patient:innen ausfuellen — nicht Sie. Der Bogen umfasst 28 Datenfelder und erhebt die Patientenperspektive auf die Behandlung.

Typische Inhalte des PAPSY-Bogens:

  • Zufriedenheit mit der Behandlung
  • Subjektive Symptomveraenderung
  • Therapeutische Beziehung (aus Patientensicht)
  • Allgemeines Wohlbefinden und Funktionsfaehigkeit
  • Erreichung individueller Therapieziele

Der PAPSY-Bogen wird den Patient:innen zu definierten Zeitpunkten vorgelegt — typischerweise waehrend der Behandlung und zum Abschluss. Die Befragung kann papierbasiert oder digital erfolgen, je nach Ihrer Softwareloesung.

Wann wird der Dokumentationsbogen ausgeloest?

Die Dokumentationspflicht wird nicht bei jeder Sitzung ausgeloest, sondern durch bestimmte Gebuehrenordnungspositionen (GOP). Konkret sind das:

  • GOP 88130: QS-Dokumentation bei Therapieende ohne Rezidivprophylaxe
  • GOP 88131: QS-Dokumentation bei Therapieende mit Rezidivprophylaxe

Wenn Sie eine dieser Ziffern abrechnen, sind Sie verpflichtet, den APSY-Bogen fuer den betreffenden Behandlungsfall auszufuellen und innerhalb der vorgegebenen Fristen an die Datenannahmestelle zu uebermitteln.

In der Praxis bedeutet das: Nicht jeder Behandlungsfall loest eine QS-Dokumentation aus. Es gibt Stichprobenregelungen und Schwellenwerte, die das IQTIG festlegt. Ihre KV informiert Sie, welche Faelle konkret dokumentationspflichtig sind.

Verkuerzter Bogen: Wann und fuer wen?

Fuer bestimmte Behandlungsfaelle sieht das Verfahren einen verkuerzten APSY-Bogen vor. Dieser umfasst weniger Datenfelder und reduziert den Dokumentationsaufwand erheblich.

Ein verkuerzter Bogen kommt in folgenden Situationen zum Einsatz:

  • Kurzzeittherapie (KZT): Bei Behandlungen, die innerhalb des KZT-Kontingents abgeschlossen werden, koennen bestimmte Verlaufs- und Ergebnisfelder entfallen.
  • Therapieabbrueche: Wenn ein:e Patient:in die Behandlung vorzeitig beendet und keine Abschlussdaten erhoben werden koennen, wird ein reduzierter Datensatz uebermittelt.
  • Besondere Versorgungssituationen: Bei bestimmten Konstellationen (z.B. Krisenintervention) kann ein verkuerzter Bogen vorgesehen sein.

Die genauen Regeln, wann der verkuerzte Bogen greift, sind in der Spezifikation des IQTIG festgelegt und werden in Ihrer QS-Software automatisch beruecksichtigt.

Welche Faelle sind ausgeschlossen?

Nicht alle Behandlungsfaelle fallen unter das QS-Verfahren. Folgende Gruppen sind explizit ausgenommen:

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP): Patient:innen unter 18 Jahren sind vom Verfahren ausgeschlossen. Das betrifft auch Faelle, die waehrend der Behandlung das 18. Lebensjahr erreichen — es zaehlt das Alter bei Behandlungsbeginn.
  • Gruppentherapie (ausschliesslich): Reine Gruppenbehandlungen ohne Einzelsitzungsanteil sind ausgenommen. Kombinationsbehandlungen (Einzel + Gruppe) fallen hingegen unter das Verfahren.
  • Patient:innen mit Demenz: Bei diagnostizierter Demenz entfaellt die Dokumentationspflicht.
  • Patient:innen mit Intelligenzminderung: Bei relevanter Intelligenzminderung (ICD-10 F70-F79), die eine standardisierte Befragung unmoeglich macht, entfaellt die Dokumentationspflicht.

Schritt fuer Schritt: Von der Ausloesung bis zur Uebermittlung

Der gesamte Prozess laesst sich in sechs Schritte gliedern:

1
Ausloesung pruefen
Stellen Sie fest, ob der aktuelle Behandlungsfall unter das QS-Verfahren faellt. Ihre QS-Software zeigt Ihnen das in der Regel automatisch an, wenn Sie die entsprechende GOP abrechnen.
2
APSY-Bogen beginnen
Fuellen Sie die Basisdaten zu Behandlungsbeginn aus: Soziodemografie, Diagnostik, Indikation, geplantes Setting. Das dauert bei guter Softwareintegration etwa 10-15 Minuten.
3
PAPSY-Bogen aushändigen
Geben Sie Ihren Patient:innen den PAPSY-Fragebogen — digital oder papierbasiert. Erklaeren Sie kurz den Zweck und weisen Sie auf die Vertraulichkeit hin.
4
Verlaufsdaten ergaenzen
Im Behandlungsverlauf ergaenzen Sie relevante Daten: Therapieunterbrechungen, Veraenderungen im Setting, Anpassungen der Diagnostik.
5
Abschlussdokumentation
Zum Behandlungsende fuellen Sie die Ergebnisfelder aus: Symptomveraenderung, Funktionsniveau, Behandlungsergebnis. Parallel erhalten Ihre Patient:innen den abschliessenden PAPSY-Bogen.
6
Uebermittlung
Die Daten werden ueber Ihre QS-Software elektronisch an die zustaendige Datenannahmestelle uebermittelt. Die Software uebernimmt die Verschluesselung und Pseudonymisierung automatisch.

Praxis-Checkliste: Sind Sie dokumentationsbereit?

Bevor die QS-Dokumentation in Ihrer Region startet, sollten Sie folgende Punkte abgehakt haben:

Software und Technik:

  • Verfuegt mein PVS ueber ein QS-Modul oder eine Schnittstelle zu einer Standalone-Loesung? (Siehe unseren Software-Vergleich)
  • Ist die Software auf der IQTIG-Softwareliste als zertifiziert gefuehrt?
  • Habe ich die Software installiert und einen Testlauf durchgefuehrt?
  • Funktioniert die elektronische Uebermittlung an die Datenannahmestelle?

Wissen und Vorbereitung:

  • Kenne ich die Struktur des APSY-Bogens und die wichtigsten Datenfelder?
  • Weiss ich, welche Faelle unter das Verfahren fallen und welche ausgenommen sind?
  • Habe ich den PAPSY-Bogen gesehen und kann ich meinen Patient:innen den Zweck erklaeren?
  • Bin ich ueber die Fristen fuer die Datenuebermittlung informiert?

Organisation:

  • Habe ich in meinem Praxisablauf Zeit fuer die Dokumentation eingeplant (ca. 15-25 Minuten pro ausloesenden Fall)?
  • Habe ich einen Workflow fuer die PAPSY-Aushändigung etabliert (digital oder papierbasiert)?
  • Weiss ich, an wen ich mich bei technischen Problemen wende (KV, Softwareanbieter, IQTIG)?
Checkliste individuell pruefen

Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrer Praxissituation und erhalten Sie eine individuelle Auswertung: Welche Schritte stehen bei Ihnen an?

Zum QS Pflicht-Check

Zusammenhang mit dem PTV-Bericht

Eine haeufige Frage: Ersetzt der APSY-Bogen den PTV-Bericht an den Gutachter? Nein. Die beiden Instrumente haben voellig unterschiedliche Funktionen:

  • Der PTV-Bericht begruendet einen individuellen Therapieantrag gegenueber einem Gutachter. Er ist ein klinischer Freitext mit festgelegter Gliederung.
  • Der APSY-Bogen erhebt standardisierte Daten fuer die uebergreifende Qualitaetssicherung. Er wird nicht von einem Gutachter gelesen, sondern statistisch ausgewertet.

Beide Instrumente laufen parallel. Der PTV-Bericht bleibt mindestens bis auf Weiteres Pflicht fuer Langzeittherapieantraege. Einen vollstaendigen Ueberblick ueber das Zusammenspiel beider Verfahren finden Sie in unserem Ueberblicksartikel zum QS-Verfahren.

+Muss ich den APSY-Bogen fuer jeden Behandlungsfall ausfuellen?

Nein. Der Bogen wird nur fuer Faelle ausgeloest, die unter das QS-Verfahren fallen — also durch bestimmte Abrechnungsziffern (GOP 88130/88131). Ausserdem gibt es Ausnahmen fuer KJP, reine Gruppentherapie und bestimmte Patientengruppen.

+Sehen meine Patient:innen meine APSY-Dokumentation?

Nein. Die APSY-Daten werden pseudonymisiert an das IQTIG uebermittelt und dort aggregiert ausgewertet. Weder Patient:innen noch Krankenkassen erhalten Einblick in Ihre individuelle Dokumentation.

+Kann ich den PAPSY-Bogen digital versenden?

Das haengt von Ihrer Softwareloesung ab. Einige QS-Softwareanbieter bieten digitale Patientenbefragungen an (z.B. per E-Mail-Link oder Tablet in der Praxis). Papierbasierte Boegen sind ebenfalls zulaessig. Pruefen Sie, welche Optionen Ihre Software unterstuetzt.

+Wie lange habe ich Zeit fuer die Datenuebermittlung?

Die genauen Fristen werden von Ihrer KV mitgeteilt und koennen je nach Erprobungs- bzw. Regelbetrieb variieren. In der Regel haben Sie mehrere Wochen nach Ausloesung Zeit fuer die Uebermittlung. Ihre QS-Software erinnert Sie an anstehende Fristen.

Zurück zum BlogTool ausprobieren
Datenschutz für diese App